Selbstständig als Student

Als Student selbstständig: Was bei Rechnung, Kleinunternehmerregelung, BAföG und Steuern zu beachten ist – und wie Billendo dir die Bürokratie abnimmt.

Ein Nebenjob, der mehr ist als Kellnern oder Regale einräumen: Immer mehr Studierende verdienen sich mit Programmieren, Design, Nachhilfe, Texten oder Social-Media-Betreuung etwas dazu – und zwar selbstständig. Das bringt Freiheit, oft bessere Stundensätze und erste echte Berufserfahrung. Es bringt aber auch Fragen mit sich, die im Hörsaal niemand beantwortet: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wie schreibe ich eine Rechnung? Und was passiert mit BAföG, Krankenversicherung und Steuern, wenn ich nebenbei Geld verdiene?

Diese Seite gibt dir einen praktischen Überblick darüber, was du als selbstständiger Student beachten solltest, wie du saubere Rechnungen schreibst und warum die Kleinunternehmerregelung für dich oft genau richtig ist. Es geht hier um eine allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Am Ende siehst du, wie Billendo dir den bürokratischen Teil abnimmt, damit du dich auf Studium und Aufträge konzentrieren kannst.

Selbstständig neben dem Studium – die Grundlagen

Sobald du regelmäßig Leistungen gegen Geld anbietest, bist du selbstständig tätig – unabhängig davon, ob du das hauptberuflich machst oder nur ein paar Stunden in der Woche neben den Vorlesungen. Für das Finanzamt zählt die Tätigkeit, nicht dein Studierendenstatus.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Übst du eine der klassischen freien Berufe oder eine ähnliche, vorwiegend geistige Tätigkeit aus – etwa als Texter, Programmierer oder in der Lehre –, bist du oft freiberuflich. Verkaufst du Waren oder erbringst andere gewerbliche Leistungen, brauchst du in der Regel einen Gewerbeschein. Wo die Grenze in deinem Fall genau verläuft, klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

In beiden Fällen meldest du deine Tätigkeit beim Finanzamt an und bekommst eine Steuernummer. Diese Nummer brauchst du, sobald du die erste Rechnung schreibst. Ohne sie ist eine Rechnung nicht vollständig.

Warum die Kleinunternehmerregelung für Studenten ideal ist

Als Student startest du meist klein, mit überschaubaren Umsätzen. Genau dafür ist die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG gemacht. Liegst du mit deinem Umsatz unter den maßgeblichen Grenzen, kannst du auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Das hat gleich mehrere Vorteile.

  • Du weist keine Umsatzsteuer aus und musst sie nicht ans Finanzamt abführen

  • Deine Preise sind für Privatkunden attraktiver, weil nichts aufgeschlagen wird

  • Du sparst dir die laufende Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Deine Rechnungen werden einfacher und übersichtlicher

Nutzt du die Regelung, gehört allerdings ein Hinweis auf jede Rechnung, dass aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Vergisst du ihn, wirkt die Rechnung unvollständig. In Billendo stellst du den Kleinunternehmer-Status einmal ein, und das Programm setzt diesen Hinweis danach automatisch auf jede Rechnung – du musst nie daran denken.

Was auf deine Rechnung als Student gehört

Auch als nebenberuflich tätiger Student schreibst du echte Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG. Eine formlose Notiz oder eine PayPal-Bitte reicht nicht aus, wenn dein Auftraggeber eine ordentliche Rechnung für seine Buchhaltung braucht.

  • Dein vollständiger Name und deine Anschrift sowie die deines Kunden

  • Deine Steuernummer

  • Das Ausstellungsdatum

  • Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer

  • Menge und Art der erbrachten Leistung

  • Der Zeitpunkt der Leistung

  • Der Rechnungsbetrag, bei Kleinunternehmern ohne Umsatzsteuerausweis, dafür mit dem Paragraf-19-Hinweis

Das wirkt im ersten Moment nach viel Bürokratie für einen Nebenverdienst. Mit Billendo ist es jedoch in wenigen Minuten erledigt: Du gibst deine Leistung ein, das Programm ergänzt Datum, fortlaufende Nummer und den Kleinunternehmer-Hinweis automatisch. Heraus kommt eine professionelle Rechnung, die auch ein großer Auftraggeber problemlos akzeptiert.

BAföG, Krankenversicherung und Steuern im Blick

Wer neben dem Studium selbstständig Geld verdient, sollte ein paar Wechselwirkungen kennen. Sie sind individuell sehr unterschiedlich, deshalb hier nur als grobe Orientierung – die Details klärst du mit den jeweils zuständigen Stellen.

Beim BAföG kann zusätzliches Einkommen auf die Förderung angerechnet werden, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Bei der studentischen Krankenversicherung kommt es unter anderem auf den Umfang deiner Tätigkeit und dein Einkommen an, ob dein günstiger Studierendenstatus erhalten bleibt. Und bei der Steuer gilt: Auch als Student musst du deine Einkünfte angeben, wobei der Grundfreibetrag dafür sorgt, dass bei kleinen Einkünften oft keine Einkommensteuer anfällt.

Für all das ist eine saubere Dokumentation deiner Einnahmen und Ausgaben Gold wert. In Billendo siehst du auf dem Dashboard jederzeit deinen Umsatz und behältst so im Blick, ob du dich noch in den für dich relevanten Grenzen bewegst. Die verbindlichen Auskünfte zu BAföG, Versicherung und Steuer geben dir aber das jeweilige Amt, deine Krankenkasse und ein Steuerberater.

Einnahmen und Belege ordentlich erfassen

Auch wenn du nur ein paar Aufträge im Semester hast, lohnt sich Ordnung von Anfang an. Du sammelst nicht nur Einnahmen, sondern hast vielleicht auch Ausgaben – einen neuen Laptop, Software, Fachbücher oder Material. Manche davon kannst du als Betriebsausgaben geltend machen.

In Billendo fotografierst du Belege einfach mit dem Handy oder lädst sie hoch, ordnest sie Kategorien zu und legst sie GoBD-konform im Archiv ab. So musst du am Jahresende keine Quittungen aus der Jackentasche kramen, sondern hast alles digital beisammen.

Das Dashboard fasst deine offenen Posten und Fälligkeiten zusammen, und die Grundlage für deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung entsteht nebenbei. Als Kleinunternehmer ist die EÜR in der Regel die passende, einfache Form der Gewinnermittlung. Wie du sie konkret ausfüllst, besprichst du im Zweifel mit einem Steuerberater.

Typische Tätigkeiten und ihre Besonderheiten

Studierende sind oft genau in den Feldern selbstständig, in denen sie sich auskennen oder in die sie hineinwachsen wollen. Jede Tätigkeit hat dabei kleine Eigenheiten bei der Abrechnung.

  • Nachhilfe und Tutoring: meist eine vorwiegend geistige Leistung, oft an Privatkunden, bei denen der einfache Kleinunternehmer-Preis ohne Umsatzsteuer ein Vorteil ist

  • Programmieren, Webentwicklung und Design: häufig für Geschäftskunden, die eine ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben für ihre Buchhaltung erwarten

  • Texten, Übersetzen und Redaktion: abgerechnet nach Wörtern, Zeit oder Pauschale, mit klarer Leistungsbeschreibung pro Auftrag

  • Social Media und Content: oft wiederkehrende monatliche Betreuung, für die sich eine wiederkehrende Rechnung anbietet

Egal welche dieser Tätigkeiten du ausübst, die Rechnung folgt denselben Regeln. In Billendo hinterlegst du deine wiederkehrenden Leistungen einmal als Artikel und ziehst sie per Klick in neue Rechnungen. Gerade bei Nachhilfe oder laufender Betreuung sparst du dir damit jedes Mal das Neuschreiben gleicher Positionen.

Mobil arbeiten zwischen Vorlesungen

Als Student bist du selten den ganzen Tag am Schreibtisch. Zwischen Seminaren, in der Bibliothek oder in der Bahn – der Moment, in dem du eine Rechnung schreiben oder einen Beleg festhalten willst, kommt oft unterwegs. Genau dafür ist Billendo gemacht.

Du erstellst Rechnungen und Angebote mobil, direkt vom Handy aus. Wenn ein Kunde nach einem Angebot fragt, schickst du es in Minuten und behältst seinen Status im Blick. Nimmt der Kunde an, wandelst du das Angebot mit einem Klick in eine Rechnung um – ohne irgendetwas neu zu tippen.

Belege erfasst du sofort, indem du sie abfotografierst, bevor der Kassenzettel verloren geht. So sammelst du keine offenen Aufgaben an, die sich bis zum Prüfungsende stapeln, sondern erledigst die Bürokratie nebenbei in den kleinen Lücken deines Tages.

Ein angenehmer Nebeneffekt: Dein Auftritt wirkt professionell, obwohl du noch studierst. Ein sauberes Angebot mit Logo und eine ordentliche Rechnung signalisieren dem Kunden, dass er es mit jemandem zu tun hat, der seine Sache ernst nimmt. Das hilft dir, höhere Sätze durchzusetzen und Folgeaufträge zu bekommen – ein spürbarer Unterschied, der sich gerade am Anfang deiner Selbstständigkeit auszahlt.

Wenn aus dem Nebenverdienst mehr wird

Bei vielen Studierenden bleibt es nicht beim kleinen Zuverdienst. Die Aufträge werden mehr, die Kunden größer, und plötzlich überlegst du, ob du die Selbstständigkeit nach dem Abschluss ernsthaft weiterführst. Schön, wenn deine Rechnungs- und Belegwelt dann schon sauber aufgesetzt ist und mit dir mitwächst.

Überschreitest du irgendwann die Grenzen der Kleinunternehmerregelung, wirst du umsatzsteuerpflichtig. In Billendo stellst du das mit wenigen Klicks um: Künftige Rechnungen weisen dann die Umsatzsteuer mit dem passenden Satz aus, und die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird automatisch summiert. Du musst nicht das Programm wechseln, sondern nur eine Einstellung anpassen.

Auch sonst ist alles vorbereitet: Kunden- und Artikelverwaltung, das Mahnwesen für den Fall, dass mal jemand nicht zahlt, der Steuerberater-Export und auf Wunsch die E-Rechnung in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung für Geschäftskunden. Du startest kostenlos und nutzt im Zweifel erst dann mehr, wenn du es wirklich brauchst.

Fazit

Selbstständig als Student zu sein ist eine gute Möglichkeit, neben dem Studium fachnah Geld zu verdienen – bringt aber echte Pflichten mit sich. Sobald du regelmäßig Leistungen anbietest, meldest du deine Tätigkeit beim Finanzamt an und schreibst Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach Paragraf 14 UStG. Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG passt für die meisten Studierenden, weil sie die Umsatzsteuer und damit viel Aufwand erspart.

Mit Billendo erledigst du das alles in Minuten: professionelle Rechnungen mit automatischem Kleinunternehmer-Hinweis und fortlaufender Nummer, Belege per Foto im GoBD-Archiv, ein Dashboard für den Überblick und mobiles Arbeiten zwischen den Vorlesungen. Du startest kostenlos, und das Programm wächst mit, falls aus dem Nebenverdienst mehr wird. Für verbindliche Fragen zu BAföG, Krankenversicherung und Steuer wendest du dich an die zuständigen Stellen und einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Kann ich später von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung wechseln?

Ja. Du änderst deinen Status in den Einstellungen, und Billendo passt Umsatzsteuer und Hinweise auf neuen Rechnungen automatisch an.

Muss ich als Kleinunternehmer auf der Rechnung Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Mit der Kleinunternehmerregelung weist du keine Umsatzsteuer aus, und Billendo setzt den passenden Hinweis automatisch.

Ist Billendo auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG geeignet?

Ja. Billendo ist ideal für Kleinunternehmer und ergänzt den Hinweis nach § 19 UStG automatisch unter jede Rechnung.

Bereit, den Papierkram abzugeben?